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Wanjiru Njehiah zur Arbeit als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen 20.11.2024

Wanjiru Njehiah, 3 Fragen an

Wanjiru Njehiah

Quelle:privat

2016 hat der Berliner Senat das deutschlandweit erste Amt der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen eingeführt. Zwei Personalien später war die Stelle jahrelang vakant, bis sie im Frühjahr 2024 mit Wanjiru Njehiah besetzt wurde. Im Interview beantwortet uns die neue Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen Fragen zu ihrer Tätigkeit.

Drei Fragen

1) Sie sind die bundesweit einzige Landes-Ansprechpartnerin für Diskriminierung im Bildungsbereich. Welche Befugnisse haben Sie?

Als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen bin ich direkte Ansprechperson für alle am Schulleben beteiligten Menschen. Gemäß § 2 Abs. 1 Berliner Schulgesetz (SchulG) können sich alle Personen an mich wenden, die der Ansicht sind, diskriminiert worden zu sein. Ich stehe dann für eine Erst- und Verweisberatung zur Verfügung, um sie einerseits zu stärken, damit sie weiterhin gut am Schulleben teilnehmen können. Andererseits, um der Diskriminierung auf den Grund zu gehen.  Konkret kann ich, Beschwerden nachgehen und Sachstände, Stellungnahmen, Akteneinsichtnahme und weitere Informationen von Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie weiteren Beteiligten einholen. Schulaufsichten, Schulleitungen und Mitarbeitende der Verwaltung sind angehalten, mit mir zusammenzuarbeiten, um dabei ihren Anteil zur Umsetzung des im § 2, Absatz 1 Berliner Schulgesetz (SchulG) verankerten Rechts junger Menschen auf „diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung“ zu leisten.

Nach dem Ansatz der Allparteilichkeit als professionelle Haltung, verfolge ich mit dem Ersuchen nach Stellungnahmen das Ziel, alle Sichtweisen und Standpunkte kennenzulernen. Diese fließen dann in die Entscheidung ein, ob eine Diskriminierung nach dem Schulgesetz vorliegt und welche Gegen- und Präventivmaßnahmen in Rücksprache und Zusammenarbeit mit den Schulaufsichten in den Schulen durchgeführt werden müssen.

2) Wie viele Fälle von Diskriminierung wurden Ihnen bislang gemeldet und von wem gehen Diskriminierungen der Häufigkeit nach aus?

Seit meiner Amtsaufnahme im März 2024 haben mich ca. 120 Meldungen zu Diskriminierungen über verschiedene Kanäle erreicht. Am häufigsten gehen die gemeldeten Diskriminierungen von Lehrkräften und schulischen Führungskräften gegenüber Schülerinnen und Schülern aus.

3) Was haben Sie sich für Ihr Amt als Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen vorgenommen?

Diskriminierungen in der Schule sind noch immer alltägliche Realität für viele.  Mit praxisnaher Beratung will ich v.a. Schulaufsichten und schulische Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht zur  Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Schule aktiv unterstützen und begleiten.

Dabei setze ich bewusst auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die meine Ansprechpersonen sind, um Veränderungen anzustoßen und eine diskriminierungsfreie Schulpraxis langfristig zu verankern. Dabei stehen für mich Werte wie Respekt, Empathie, kollegiale Anerkennung, Solidarität und die Sicherung der Würde aller Menschen im Mittelpunkt. 

In den letzten Jahren sind viele richtige Maßnahmen auf dem Weg zu einer inklusiven und diskriminierungsfreien Berliner Schule umgesetzt worden. Diese müssen fortgesetzt und erweitert werden, um einen professionellen Umgang mit Diskriminierungen zum Selbstverständnis und als Qualitätsmerkmal der Berliner Schulen zu sichern.