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Fünfter Gemeinsamer Bericht 20.11.2024

Cover Flyer zum 5. Bericht an den Deutschen Bundestag

Erstmals legen acht Beauftragte einen gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Sie fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen. Gemäß § 27 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung gemeinsam mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages alle vier Jahre vorzulegen. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick darüber, wer in Deutschland Diskriminierung erlebt, wie viele Menschen sich beraten lassen und welche Diskriminierungserfahrungen sie berichten. Grundlage sind Beratungsanfragen und Eingaben an die Beauftragten im Zeitraum 2021–2023.

Darüber hinaus wurden Beratungsanfragen an Landesantidiskriminierungsstellen, an kommunale sowie an unabhängige zivilgesellschaftliche Beratungsstellen abgefragt und für den Bericht ausgewertet.

Rund 20.600 Ratsuchende wandten sich im Berichtszeitraum an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie berichteten von Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder wegen der sexuellen Identität. Besonders häufig meldeten sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Die Zahl der Beratungsanfragen steigt kontinuierlich an.

Mit der Datensammlung und den Empfehlungen aus unterschiedlichen Perspektiven ist Bericht die zentrale, aktuelle Analyse zum Thema Diskriminierung in Deutschland. Er enthält darüber hinaus sechs gemeinsame Empfehlungen, in denen die Beauftragten besonderen Handlungsbedarf herausstellen. Insbesondere wird ein unzureichender Diskriminierungsschutz kritisiert und die Umsetzung der Reform des AGG gefordert. 

Auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie den Bericht, auch als Kurzfassung, digital abrufen oder als Publikationen bestellen.

Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie einen Überblick über die Inhalte und zentrale Punkten des Berichts.