Navigation und Service

Deutsche Bank Konfliktberatungsteam db fairness@work

Neutrale und geschulte Konfliktmoderator*innen aus der Personalabteilung unterstützen im Team db fairness@work in Fällen sexueller Belästigung.

Arbeitgebertyp:
Privates Unternehmen
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
rund 90.000 weltweit (Stand: 31.12.2022)
Maßnahme:
interne Beratungs-, Konfliktlösungs- und Beschwerdefunktion
Durchführung:
seit 2003
Weitere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung:

Betriebsvereinbarung, Verhaltenskodex, verpflichtende Schulungen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Mitarbeitenden

Kontakt

Ute Thiesen, Leiterin db fairness@work E-Mail: Ute.thiesen@db.com Telefon: 069 91042552

Einige Angaben zum Arbeitgeber

Die Deutsche Bank AG ist die führende Bank in Deutschland mit starken europäischen Wurzeln und einem globalen Netzwerk. Der Firmensitz ist Frankfurt am Main. Die Deutsche Bank wurde 1870 in Berlin gegründet, sie ist seit 1988 im DAX gelistet.

Ausgangslage und Motivation

Im Jahr 2003 hat die Deutsche Bank die Betriebsvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ unterzeichnet. Zeitgleich hat das Konfliktberatungsteam db fairness@work seine Arbeit aufgenommen. Damit sollte dem Thema Mobbing am Arbeitsplatz aktiv begegnet werden. In den Folgejahren zeigte sich in der Beratungspraxis, dass Mobbingfällen in der Regel eskalierte Konflikte zugrunde liegen. Deshalb entwickelte die Deutsche Bank ihr aktives Konfliktmanagement stetig weiter. Das Unternehmen fördert ein Klima der Offenheit und Vielfalt, in dem Mitarbeitende ihre Ansichten frei äußern können; ein Klima, in dem Respekt, Kooperation und Teamgeist die Grundlage für Erfolg sind. Der Verhaltenskodex der Bank enthält die grundlegenden Werte und Verhaltensstandards, die das Unternehmen von seinen Mitarbeitenden erwartet. Die Bank lädt aktiv dazu ein, potenzielles Fehlverhalten, unangemessenes Verhalten oder schwerwiegende potenzielle Verhaltensrisiken zu melden: an Vorgesetzte oder den Bereichen Compliance, Recht oder Personal. Wer solche Vorfälle meldet, hat keine negativen Folgen zu fürchten. Darüber hinaus besteht für Führungskräfte die Pflicht, Vorwürfe der sexuellen Belästigung intern zu melden.

Maßnahmenbeschreibung

In der Betriebsvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ heißt es, dass die Bank Konfliktmanagement anbietet, um den fairen Umgang miteinander zu ermöglichen. Ansprechpartner*innen für Fälle von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung sind die Vorgesetzten, die zuständigen Personalbetreuer*innen, die Vertrauenspersonen und Betriebsräte sowie das Expertenteam db fairness@work. An dieses Team können sich Betriebsangehörige niederschwellig und strikt vertraulich wenden, wenn sie sich sexuell belästigt, gemobbt oder diskriminiert fühlen oder wenn es zu Konflikten am Arbeitsplatz kommt. Das Team db fairness@work steht für alle Mitarbeitenden des Unternehmens zur Verfügung, die diesbezüglich Fragen und Anliegen haben. Das Team ist auch Beschwerdestelle nach § 13 AGG. Zum Team db fairness@work gehören 25 erfahrene Spezialist*innen aus der Personalabteilung, die über ganz Deutschland verteilt, arbeiten und etwa zehn Prozent ihrer Arbeitszeit für diese Tätigkeit einsetzen. Sie haben sich in Konfliktmoderation fortgebildet. Ratsuchende können sich an ein Teammitglied ihrer Wahl wenden. Dabei ist aus Sicht von db fairness@work wichtig, nicht im eigenen Unternehmensbereich zu beraten, um von vornherein die Unabhängigkeit und die strikte Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Wer Kontakt zu db fairness@work aufnimmt, kann spätestens innerhalb einer Woche ein persönliches Erstgespräch erwarten, um das Problem zu schildern. Aufgabe von db fairness@work ist es, zu beraten, zu analysieren, Optionen und mögliche Konsequenzen aufzuzeigen, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und letztendlich – falls notwendig – im Einverständnis mit den Ratsuchenden nächste Schritte zu planen. Für psychosoziale Unterstützung verweist das Team auf die Möglichkeit, eine vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen; die Bank bietet diese in Kooperation mit einem führenden externen Dienstleister an.
Falls nächste Schritte vereinbart werden, existieren zwei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen: zum einen die Sachverhaltsaufklärung („Investigation“) mit der Grundannahme, dass es in dem Fall sowohl eine Täterrolle als auch eine Opferrolle gibt, und zum anderen die Konfliktmoderation mit der Grundannahme, dass alle in dem jeweiligen Konflikt Beteiligte sind.

Bei der Sachverhaltsaufklärung führen eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter von db fairness@work als Tandem Gespräche mit allen Betroffenen, den Beschuldigten und eventuellen Zeug*innen, werten Beweismittel aus und erstellen auf dieser Grundlage ein Gutachten mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. In Fällen des Vorwurfes der sexuellen Belästigung wird ebenfalls db fairness@work als unabhängige Institution intern beauftragt, den Sachverhalt zu klären und ein Gutachten zu erstellen. Sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein, kümmert sich das Personalmanagement um die weiteren Schritte.

Bei der Konfliktmoderation führt das Team von db fairness@work zunächst ein Gespräch mit der Person, die sich aufgrund eines Konfliktfalls an das Team gewendet hatte. Oft handelt es sich dabei um den oder die disziplinarische*n Vorgesetzte*n der am Konflikt Beteiligten. Anschließend nehmen die Beteiligten Kontakt zu den Konfliktmoderator*innen auf und an einer streng vertraulichen Konfliktmoderation teil. Dabei klären die Beteiligten ihre Anliegen mithilfe der Moderator*innen und erarbeiten eine Abschlussvereinbarung. Ob diese eingehalten wird, überprüft db fairness@work mit den Konfliktmoderationsteilnehmer*innen in regelmäßigen zeitlichen Abständen (vier Wochen, drei Monate, sechs Monate).

Was db fairness@work leistet und wie das Team zu erreichen ist, ist im Intranet der Deutschen Bank zu finden.

Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit

Die Mitarbeitenden der Deutschen Bank empfinden die beschriebenen Prozesse und Strukturen bei jeder Art von Konflikt als hilfreich, wie Stichproben zeigten. Demnach genießt das Team db fairness@work im Unternehmen hohes Ansehen und Vertrauen, seine Fachkompetenz und Professionalität wird geschätzt und es ist für viele die erste Anlaufstelle, so die Befragten. Selbst wenn sich Beschäftigte beispielsweise in Fällen sexueller Belästigung zunächst an andere Ansprechpartner wie den Betriebsrat wenden, werden sie in der Regel an db fairness@work vermittelt. Die Multiplikator*innen kennen das Angebot gut.

Einbettung der Maßnahme

Die Betriebsvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ ist ein wesentlicher Baustein des Wertekonzepts der Deutschen Bank. Sie regelt seit 2003 das Vorgehen der Bank bei Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und sieht verpflichtende webbasierte Trainings für alle Mitarbeitenden vor, und zwar über die Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, die genannte Betriebsvereinbarung und das Thema Vielfalt und Teilhabe sowie korrektes Verhalten im Arbeitsalltag.

Tipps für die Übertragung

Das Modell der Deutschen Bank, db fairness@work, könnte sowohl für andere Großunternehmen als auch mittelständische Unternehmen Pate stehen. Damit ähnliche Maßnahmen in einem Unternehmen Wirkung zeigen, ist es wichtig, dass sie Teil eines übergreifenden Wertekonzepts sind und dass Fairness einer der grundlegenden Werte ist. Regelmäßige Schulungen und Informationsangebote unterstützen den Erfolg der Maßnahmen. Am Beispiel der Deutschen Bank zeigt sich außerdem: Die für die Fallbearbeitung zuständigen Personen sollten Entscheidungskompetenzen außerhalb der Linienorganisation haben. Vorgesetzte müssen die gemeinsam erarbeiteten Lösungen mittragen, damit entsprechende Modelle funktionieren.

Das offizielle Logo von Deutsche Bank