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Landkreis Darmstadt-Dieburg Von der Beschäftigtenbefragung zur Dienstvereinbarung und darüber hinaus

2016 zeigte eine Beschäftigtenbefragung der Landkreisverwaltung , dass viele Beschäftigte von sexueller Belästigung betroffen waren. Daraufhin entwickelte die Verwaltung ein umfassendes Konzept zur Prävention und Intervention bei Fällen von sexueller Belästigung.

Arbeitgebertyp:
Öffentlicher Betrieb und Verwaltung
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
ca. 2050
Maßnahme:
umfassendes Konzept zur Prävention und Intervention mit Dienstvereinbarung und Fortbildungen
Durchführung:
Prävention seit mehr als zehn Jahren, neue Maßnahmen seit 2016
Weitere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung:

Aufkleber-Kampagne, Informationen im Intranet

Kontakt

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Büro für Chancengleichheit, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Katrin Vogel E-Mail: chancengleichheit@ladadi.de Telefon: 06151 881-1044

Einige Angaben zum Arbeitgeber

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt im südlichen Hessen und ist ein Flächenlandkreis mit 23 Städten und Gemeinden. Die Kreisverwaltung hat den Hauptsitz in Darmstadt.

Ausgangslage und Motivation

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg führt zum Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing der Beschäftigten seit mehr als zehn Jahren Fortbildungen für Führungskräfte und Auszubildende durch. Im Jahr 2016 zeigte eine Umfrage unter allen Beschäftigten zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, dass es mehr Fälle von sexueller Belästigung gab als angenommen. Die Problematik rückte damit wieder stärker ins Bewusstsein der Verwaltung. Diese beschloss, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und die Aktivitäten ausgeweitet werden sollten.

Maßnahmenbeschreibung

Es wurde eine Gesamtstrategie entwickelt, die aus mehreren eng miteinander verknüpften Maßnahmen besteht. Als erster Schritt wurde eine „Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz“ gemeinsam mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und dem Fachgebiet Personalentwicklung ausgearbeitet und mit dem Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt. Innerhalb eines halben Jahres wurde die Dienstvereinbarung verabschiedet. In ihr werden Geltungsbereich und Zielrichtung benannt, Begriffsbestimmungen vorgenommen und die Rechte der betroffenen Beschäftigten festgelegt.

In der Dienstvereinbarung ist auch die zweite zentrale Maßnahme festgeschrieben. Demnach haben Betroffene das Recht auf ein persönliches, vertraulich zu behandelndes Beratungsgespräch entweder mit einer der gewählten Interessensvertretungen oder mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung und des Eigenbetriebes oder mit der Gesundheitsbeauftragten. In diesem Gespräch soll mit Einverständnis der Betroffenen entschieden werden, ob weitere Schritte unternommen werden. Ist dies der Fall, ist entweder die Führungskraft oder die geschlechterparitätisch besetzte AGG-Beschwerdestelle einzubinden, die dann das weitere Verfahren übernehmen, begleitet von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Nach Anhörung beider Seiten und Auswertung der Dokumentation entscheidet die Beschwerdestelle gemeinsam mit der Verwaltungsleitung, dem Personalrat und der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten über den Umgang mit der Beschwerde. Die Sanktionen werden dem Vorfall entsprechend getroffen und können bis zur fristlosen Entlassung gehen.

Als dritte Maßnahme wurden die verpflichtenden Fortbildungen für Führungskräfte und für Auszubildende als wichtiges Instrument verstärkt in den Fokus gerückt. Auf einer Leitungskräftebesprechung hat der Landrat selbst die Priorität dieser Fortbildungen angesprochen, damit ein guter Schutz vor sexueller Belästigung möglich wird.

Die Fortbildungen für die Führungskräfte werden von einem externen Coach durchgeführt, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die Beschwerdestelle kommen stundenweise dazu, so dass auch Unsicherheiten im Umgang mit der Dienstvereinbarung und dem Thema direkt geklärt werden können. Die Fortbildungen für die Auszubildenden führt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte selbst durch.

Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit

Für Katrin Vogel, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist der Schutz vor sexueller Belästigung mehr als ein gesetzlicher Auftrag. Sie setzt sich stark für ein kohärentes Maßnahmenpaket ein, denn sie weiß, dass es ein langer Weg bis zu effektivem Schutz vor sexueller Belästigung ist. Kontinuierliche Sensibilisierung dafür, dass sexuelle Belästigung keine Ansichtssache ist und keinen Platz im privaten wie im beruflichen Umfeld haben darf, sei erforderlich. Die Unterstützung des Landrates und der Verwaltungsleitung nach der Auswertung der Befragung der Beschäftigten zur psychischen Gefährdungsbeurteilung sei ein wichtiger Katalysator gewesen, um die bestehenden Maßnahmen neu auszurichten und die Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Landrat Klaus Peter Schellhaas betont, wie wichtig ihm Prävention und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind. Sexuelle Belästigung könne betroffene Beschäftigte demotivieren und krank machen, die Arbeitskultur vergiften und die Leistung der Verwaltung beeinträchtigen. Er beschreibt sein Ziel: „Ich will, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bescheid wissen, sensibel sind und, wenn nötig, angemessene Maßnahmen zum Umgang mit Belästigung kennen. Ich sehe einen klaren Auftrag darin, sexuelle Belästigung und andere Diskriminierungen zu unterbinden und ein ‚Fairwaltungsklima‘ zu fördern und aufrechtzuerhalten.“

Katrin Vogel ist zufrieden mit der erarbeiteten Dienstvereinbarung. Sie sagt aber auch, dass stete Wiederholung der Fortbildungen für Führungskräfte nötig sind, um allen ihre Verantwortung die Vorgehensweise bei Kenntnisnahme von Einzelfällen zu verdeutlichen. Verwaltungsleiter Rainer Leiß zufolge schafft dies Handlungssicherheit für alle und „ist ein Signal an das gesamte Haus, dass solches Verhalten in der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg keinen Platz hat.“ Eine weibliche Führungskraft, welche aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannt wird, erinnert sich noch sehr lebhaft an eine Fortbildung vor drei Jahren, nach der auch die letzten Kalender mit Abbildungen von nackten Frauen aus Räumen der Kreisverwaltung verschwunden sind. Fachlich war die Teilnahme für sie sehr wichtig, weil sie sich hinsichtlich des eigenen Vorgehens in Einzelfällen vergewissern konnte, sie begrüßt die Verpflichtung zur Teilnahme.

Die Führungskraft beschreibt auch, wie unsicher sie im Hinblick auf den eigenen Umgang war, als ein Vorfall in ihrer eigenen Abteilung bekannt wurde. „Es ist wenig vorstellbar und plötzlich da, (…) darauf kann man nicht 100%ig gut vorbereitet sein. Es wird einen immer schockieren und dann wird man überlegen müssen, wie man damit umgeht.“ Deshalb sei es sehr hilfreich gewesen, die Unterstützung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu haben. Aus ihrer Sicht ist es für die Betroffenen selbst sehr schwer, den ersten Schritt zu gehen, denn viele sind ängstlich und unsicher hinsichtlich der Folgen einer offiziellen Beschwerde, z.B. fragen sie sich, wem gegenüber sie sich offenbaren müssen. Hier sind die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte geeignete erste Anlaufstellen. Auch der Verwaltungsleiter Rainer Leiß bestätigt: „Scham und Angst spielen nach unserer Erfahrung eine große Rolle. Hier gilt es Vertrauen aufzubauen und einen sicheren Raum zu schaffen, um über Erlebtes zu sprechen.“

Wichtig ist bei allen Maßnahmen, dass ein Kulturwandel in der Struktur von statten geht. Rainer Leiß betont: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist auch ein Arbeitskulturproblem, mit dem wir uns insgesamt auseinandersetzen müssen. (…) Kultur bedeutet auch Reflexion, Haltung, Wandel, Gemeinschaft und Wertschätzung. Darum war und ist es wichtig, überhaupt erst mal ein Problembewusstsein zu schaffen.“

Einbettung der Maßnahme

Die Einführung der Dienstvereinbarung und die Intensivierung der Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung wurden durch eine hausinterne Informations-Kampagne „keine Ansichtssache“ begleitet.

Im Intranet sind vielfältige Informationen unter der Rubrik „Sexuelle Belästigung ist keine Ansichtssache“ aufgeführt. Dort finden sich Erklärungen zu den Begriffen Sexismus und sexuelle Belästigung, Handlungsmöglichkeiten gegen sexuelle Belästigung, Informationen zu Ansprechpersonen und Auswirkungen sexueller Belästigung. Wesentliche Aussage ist, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird und Betroffene sich zu Wehr setzen sollen.

Außerdem wurden verschiedene Aufkleber mit der Kernaussage „Sexuelle Belästigung ist keine Ansichtssache!“ und unterschiedlichen Beispielen sexueller Belästigung entwickelt, die in den Toiletten der Kreisverwaltung angebracht wurden. Nach Ansicht der weiblichen Führungskraft sind diese Aufkleber mit ein Grund dafür, dass sexuelle Belästigung in der Kreisverwaltung wirklich zum Thema von – auch kontroversen - Diskussionen wurde; die unfreiwillige mehrmals tägliche Wahrnehmung, so die Einschätzung der Führungskraft, erreicht die Kolleg*innen am ehesten. Sie sagt, dass die Informationen im Intranet gut sind, aber „dass das nicht so in den Köpfen präsent ist, wie es denn ein Aufkleber ist, auf den ich, (…), wenigstens einmal Tag zwangsweise gucken muss, weil ich eben einfach mal auf die Toilette muss. Das heißt, ich glaube, dass das die Kolleginnen und Kollegen am ehesten erreicht.“ Die Reaktionen unter den Kolleg*innen waren sehr gespalten. Sie reichten von starker Ablehnung bis zu großer Zustimmung.

Für den Landrat Klaus-Peter Schellhaas steht fest: „Kurz nach dem Start von ‚keine Ansichtssache!‘ wurde diese Art der Diskriminierung durch mutige Menschen mit #Me Too auch medial sichtbar gemacht. Diese neue mediale Sichtbarkeit, die stetige Erweiterung unserer vielfältigen Schutzmaßnahmen sowie die Transparenz in Bezug auf Ansprechpersonen tragen dazu bei, dass die Beschäftigten sich heute zunehmend trauen, über das Thema zu sprechen und Vorfälle zu melden. Darüber bin ich froh, denn wenn Sie schweigen, ändert sich nichts.“

Tipps für die Übertragung

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg zeigt sich, wie wichtig es ist, Fragen zu sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung mit in den Fragenkatalog zur psychischen Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen, um mehr Informationen über die Gefährdungssituation aufgrund dieser Bedrohungsformen zu erhalten. Das Beispiel zeigt aber auch, dass Dienstvereinbarungen und Fortbildungskonzepte lebendig werden müssen, um die Beschäftigten zur Auseinandersetzung mit sexueller Belästigung zu animieren. Durch die Verschränkung verschiedener Maßnahmearten und die Begleitung durch Informationskampagnen kann es gut gelingen zu verdeutlichen, dass es der Organisation ernst ist mit dem Schutz vor sexueller Belästigung.

Aus Sicht von Florian Brostmeyer, einer der Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle, ist es ein Balanceakt, die Beschwerdestelle nicht mit Personen zu besetzen, die aufgrund ihrer sonstigen Funktion die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme erhöhen. Durch die Besetzung mit einer männlichen und einer weiblichen Ansprechperson und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Personalrat und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg seiner Meinung nach gut aufgestellt.

Das offizielle Logo vom Landkreis Darmstadt-Dieburg