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Themis. Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt Betriebsübergreifende Vertrauensstelle

Ein externes Beratungsangebot für Betroffene sowie präventive Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter*innen aus der Kunst- und Kulturbranche

Arbeitgebertyp:
Gemeinnützige Organisation
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
3 plus zwei ehrenamtliche Vorstände
Maßnahme:
externe Beratungsstelle
Durchführung:
seit 2018
Weitere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung:

Weiterbildungen, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit

Kontakt

Martina Gabriel, Büroleitung E-Mail: kontakt@themis-vertrauensstelle.de Telefon: 030 236320210

Einige Angaben zum Arbeitgeber

Die Themis Vertrauensstelle wurde 2018 von den Verbänden der Film-, Fernseh- und Theaterbranche ins Leben gerufen. Insgesamt 19 Brancheneinrichtungen tragen und unterstützen den Verein. Darunter fallen Arbeitnehmerverbände und Berufsverbände der Freischaffenden, Arbeitgeberverbände, verschiedene Sender und weitere Branchenverbände und Institutionen. Der Vorstand ist mit zwei Ehrenamtlichen besetzt, welche die Geschäfte zwischen den Delegiertenversammlungen steuern.

Ausgangslage und Motivation

Als sich im Zuge von #MeToo die gemeldeten Fälle in der Kulturbranche häuften, sahen die Branchenverbände die Notwendigkeit, im Sinne eines Kulturwandels ins Handeln zu kommen. Die Initiative für eine überbetriebliche Vertrauensstelle ging vom Bundesverband Schauspiel aus, woraufhin die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) alle Branchenverbände der Film-, Fernseh- und Theaterbranche zum gemeinsamen Austausch an einen „Runden Tisch“ einlud. Die Versammelten berieten über mögliche Maßnahmen und sahen den Bedarf für eine überbetriebliche und unabhängige Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt und Belästigung.

Durch die finanzielle Unterstützung der BKM mit einer auf drei Jahre terminierten Anschubfinanzierung erhielt das Vorhaben einen starken Antrieb. Im Anschluss erklärten auch verschiedene Sender, die Allianz Deutscher Produzenten, der Deutsche Bühnenverein und weitere Arbeitgeberverbände die Bereitschaft, einen Anteil an den finanziellen Kosten zu übernehmen. Weitere finanzielle Unterstützung erhält die Vertrauensstelle durch die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (VFF) und Netflix. In einem intensiven Prozess wurden Richtlinien sowie eine Satzung ausgearbeitet, die 2018 von den 17 Gründungsmitgliedern unterzeichnet wurden.

Maßnahmenbeschreibung

Die individuellen juristischen und psychologischen Beratungsangebote bilden den Kern der Aufgaben von Themis. Außerdem beraten die beiden Mitarbeiterinnen – eine Juristin und eine Psychologin – die Organisationen und Unternehmen bei der Erstellung von Verhaltenskodizes, Betriebsvereinbarungen sowie dem Umgang mit AGG-Beschwerden.

Das Beratungsangebot ist vollständig vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Durch Datenschutz und Schweigeverpflichtung müssen Betroffene keine Angst davor haben, dass ihr Anliegen nicht vertraulich behandelt wird. Dieser Umstand ist entscheidend, da viele Betroffene insbesondere in den Erstgesprächen oft vollständig anonym bleiben wollen.

Ein wesentliches Ziel der Beratungen ist es, die Selbstbestimmung und Selbstermächtigung der Betroffenen zu stärken. Diese sollen durch umfassende Informationsvermittlung in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Die Beraterinnen zeigen deshalb nicht nur erfolgsversprechende Handlungsoptionen, sondern auch mögliche Folgen für Betroffene auf. Die Beraterinnen informieren die Ratsuchenden über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens, auch die Aufklärung über das AGG und damit die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber*innen nimmt großen Raum ein. In Einzelfällen unterstützen die Beraterinnen auch bei der Suche nach Therapieplätzen oder nach Anwält*innen für weitergehende juristische Vertretung. Sollten sich die Betroffenen nach der umfangreichen Beratung entscheiden, an den/die Arbeitgeber*in eine Beschwerde zu richten, unterstützt die Juristin bei der Formulierung und fungiert im weiteren Beschwerdeverfahren als Vermittlerin zwischen Betroffenen und Arbeitgeber*in.

Neben dem Beratungsangebot umfassen die Aufgabenbereiche der Vertrauensstelle präventive Angebote wie Weiterbildungen für Beschäftigte der Branche sowie für Arbeitgeber*innen. Zudem gibt es das Angebot von Webinaren für Auszubildende und Filmstudierende, in denen über juristische und psychologische Aspekte von sexueller Belästigung und Gewalt aufgeklärt wird. Die Workshops werden stark nachgefragt und führen darüber hinaus auch zu mehr Akzeptanz und Transparenz der Vertrauensstelle in der Branche. Ende des Jahres 2020 fanden außerdem Präventionsworkshops statt, in denen die Beraterinnen Beschäftigte der Branche sowie Arbeitgeber*innen in Gesprächsführung sowie Rechten und Pflichten nach dem AGG schulten.

Auch ein Leitfaden für Beschwerdefälle findet sich auf der Website der Themis. In diesem wird auch auf spezifische Aspekte der Branche, wie dem Umgang mit Presseanfragen eingegangen. Darüber hinaus ist die Themis in der Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Forschung tätig, wie zuletzt im Jahr 2019 mit einer Interviewstudie zu Grenzverletzungen, Machtstrukturen sowie sexueller Belästigung und Gewalt.

Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit

Die Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit und die Möglichkeit, sich auch anonym an die Themis zu wenden, ist der zentrale Vorteil einer betriebsübergreifenden externen Beratungsstelle gegenüber einer internen Beratungsstelle, so eine Themis Beraterin. Die Beratung biete den Betroffenen einen geschützten Raum. Abseits von den internen Strukturen der eigenen Kultureinrichtung fassen die Betroffenen leichter Vertrauen in die Beraterinnen. Insbesondere in der oft familiären und gut vernetzten Film-, Fernseh- und Theaterbranche haben viele Betroffene Angst vor einem schlechten Ruf und beruflichen Nachteilen, wenn sie sich gegen Vorgesetzte oder renommierte Personen aus Regie oder Schaupiel zur Wehr setzen, so die Juristin der Themis. Betroffene befürchten, dass sie im schlimmsten Fall keine Weiteranstellung bekommen und ihre berufliche Karriere endet. Die Vorständin Eva Hubert formuliert es wie folgt: "Die Vorteile sind tatsächlich, dass man sich erstmal sozusagen frisch von der Leber weg aussprechen kann und diese Anonymität ist jedenfalls in der Kultur- und Medienbranche sehr, sehr wichtig."

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Vertrautheit beider Beraterinnen mit der Kulturbranche. Sie haben beide bereits vorher in der Branche gearbeitet, kennen daher die Strukturen und wissen über deren Besonderheiten Bescheid. Die Beratungsangebote stehen darüber hinaus nicht mit den betriebsinternen Stellen in Konkurrenz. Vielmehr arbeiten sie mit diesen gemeinsam für die Betroffenen und gegen sexuelle Belästigung und Gewalt.

Die zunehmende Bekanntheit und Akzeptanz der Themis wird auch an den steigenden Fallzahlen sichtbar, so Vorständin Hubert. Zudem berichtet sie, dass weitere Verbände (zum Beispiel aus dem Bereich des Journalismus) Interesse gezeigt haben, aufgenommen zu werden. Auch wenn das angestrebte Ziel sei, den gesamten Kultur- und Medienbereich abzudecken, sei es mit den derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht möglich, weitere große Berufsgruppen zu betreuen.

Einbettung der Maßnahme

Als branchenspezifische und externe Vertrauensstelle für sexuelle Belästigung hat die Themis Modellcharakter.

Tipps für die Übertragung

Grundsätzlich halten die Befragten die Übertragung einer überbetrieblichen Vertrauensstelle auf andere Branchen für gut möglich. Die Wirksamkeit einer betriebsübergreifenden Stelle steht und fällt mit ihrer Bekanntheit. Akzeptanz erlangt eine solche Stelle durch ihre Verankerung in der Branche. Dazu sollte die Zusammenarbeit mit Arbeitgeber*innen und Verbänden gestärkt werden, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Themis hat diese Akzeptanz zum einen durch die breite Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen aber auch durch absolute Transparenz erreicht. Auch die gemeinsamen Präventionsworkshops mit den Unternehmen und Organisationen stärken das gegenseitige Vertrauen.

Darüber hinaus muss eine betriebsübergreifende Vertrauensstelle mit den jeweiligen Besonderheiten und Strukturen des Berufsfeldes vertraut sein. Berater*innen sollten die besonderen Risiken für sexuelle Belästigung in der jeweiligen Branche kennen und wissen, wie der Umgang mit der Problematik dort geprägt ist.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*innen und der Beratungsstelle ist anzustreben. Es müsse deutlich gemacht werden, dass beide Parteien im Grunde das gleiche Anliegen haben, nämlich dafür zu sorgen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz nichts zu suchen haben.

Manchmal müssen Arbeitgeber*innen davon erst überzeugt werden. Dabei sei es hilfreich, auf die möglichen negativen Folgen für die Betroffenen und die Kultureinrichtungen einzugehen. Dies können beispielsweise erhöhte Fehlzeiten oder eine schlechte Stimmung am Arbeitsplatz sein. Eine transparente Kommunikation stütze dabei ebenfalls das Ansehen einer Vertrauensstelle sowohl bei Mitgliedern als auch bei den Beratungssuchenden. Eine Vertrauensstelle sollte daher immer auf Vermittlung statt Konfrontation mit Arbeitgeber*innen setzen. Die Zusammenarbeit sei enorm wichtig, damit diese auch ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit der externen Beratung näher brächten.

Das offizielle Logo der Themis Vertrauensstelle