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Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte und ein niedrigschwelliges psychosoziales Beratungsangebot

Das Modell der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen ist ein integrativer Ansatz zum Umgang mit sexueller Belästigung. Er vereint niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote und verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte unter Einbeziehung externer Expertise.

Arbeitgebertyp:
Öffentlicher Betrieb und Verwaltung
Anzahl der Mitarbeiter*innen:
2.129 Mitarbeitende (Stand 06/2021)
Maßnahme:
Internes Beratungsangebot, Fortbildungen
Durchführung:
verpflichtende Fortbildung für Führungskräfte seit 2019
Weitere Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung:

Dienstvereinbarung Faires Verhalten am Arbeitsplatz

Vernetzung und Kooperation mit externen Fachkräften und Einrichtungen; Formblatt und Handlungsanweisungen zum Umgang mit sexueller Belästigung und für ein faires Verhalten am Arbeitsplatz, AGG-Beschwerdestelle

Ansprechpartnerinnen (Gleichstellungsbeauftragte, Beschwerdestelle nach dem AGG, Personalrat, Regionale Beratungsstelle der ZPD NI, medizinischer Dienst, kirchlicher Dienst, Schwerbehindertenvertretung, Vorgesetzte)

Kontakt

Fortbildung ZPD NI: Dezernat 11 (Personal) / Dezernat 11.5 Aus- und Fortbildung, Gleichstellungsbeauftragte E-Mail: auf@zpd.polizei.niedersachsen.de Beschwerden ZPD NI: Regionale Beratungsstelle, Beschwerdestelle nach AGG, Gleichstellungsbeauftragte. E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@zpd.polizei.niedersachsen.de

Einige Angaben zum Arbeitgeber

Die Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) nimmt landesweite Aufgaben wahr und unterstützt die Polizei Niedersachsen u.a. mit der Bereitschaftspolizei. Sie hat u.a. eine zentrale Zuständigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, der Werkstätten für Fahrzeuge, den Führungs- und Einsatzmitteln. In der ZPD sind 30 Prozent der Beschäftigten Frauen.

Ausgangslage und Motivation

Unabhängig von der Verpflichtung eines Arbeitgebers hat die ZPD NI ein ausgeprägtes Interesse, dass sich alle Mitarbeitenden in der Behörde wohl fühlen und ein zufriedenes Arbeitsklima herrscht. Die Handlungssicherheit der Führungskräfte, in Kenntnis der Erwartungshaltung im Umgang miteinander, ist ein Aspekt der dazu beiträgt. Die verpflichtenden Fortbildungen für Führungskräfte zum Thema sexuelle Belästigung wurden im Jahr 2018 konzipiert und 2019 erstmals durchgeführt. Diese Fortbildungen sind maßgeblich auch durch den Strategieprozess der ZPD NI entstanden, der u.a. das Ziel eines respektvollen und vertrauensvollen Miteinander beschreibt. Sexuelle Belästigung wurde anonym angezeigt und zeigte Handlungsbedarf auf. Die Polizeipräsidentin setzte deshalb einen Schwerpunkt in der Führungskräftefortbildung zum Thema „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“. Die Einführung der verpflichtenden Fortbildungen für Führungskräfte verdeutlicht die klare Haltung der Führungsebene gegen Sexismus und Grenzverletzung.

Maßnahmenbeschreibung

Das Modell der ZPD NI besteht zum einem aus dem Netz der Regionalen Beratungsstellen, der Gleichstellungsbeauftragten, der Beschwerdestelle, dem Personalrat, dem medizinischen Dienst, dem kirchlichen Dienst, der Scherbehindertenvertretung und zum anderen aus der für Führungskräfte verpflichtenden Fortbildungsreihe „Faires Verhalten am Arbeitsplatz – sexuelle Belästigung“. Die Beratenden der ZPD NI sind den Mitarbeitenden als Ansprechpersonen für alle dienstlichen wie persönlichen Problemlagen vertraut, sie betreuen z.B. nach besonders belastenden Einsätzen/ Ereignissen. Das Angebot der psychosozialen Beratung ist allen bekannt, in den Regionen verankert und besonders niedrigschwellig. Die Beraterinnen und Berater stellen sich in jedem Jahr vor allen den neuen Mitarbeitenden persönlich vor. Die meisten Beratenden kommen aus der Polizei und haben Feldkompetenz, soziale Kompetenz und Zusatzqualifikationen für Beratungsarbeit. Einige Beratende haben ihre Qualifikationen außerhalb der Polizei erworben. Die Beratenden handeln im Sinne und ausschließlich in Absprache mit den Betroffenen. Anonymität und Verschwiegenheit sind Grundprinzipien und so besteht auch keine Protokoll- und Dokumentationspflicht. Dieses hohe Maß an Vertraulichkeit ist Bedingung dafür, dass die Beratungsstellen, auch für das Thema sexuelle Belästigung genutzt wird.

Die verpflichtende Fortbildungsreihe „Faires Verhalten am Arbeitsplatz – sexuelle Belästigung“ richtet sich an Führungskräfte auf allen Ebenen und erreichte seit ihrem Start 2019 in bisher 17 eintägigen Seminaren rund die Hälfte der Führungskräfte. An jedem Seminar können 18 bis 20 Führungskräfte aus verschiedenen Hierarchieebenen teilnehmen. Geleitet werden die Fortbildungsseminare von einer Gleichstellungsbeauftragten und einer externen Trainerin, die als Beraterin und Traumatherapeutin freiberuflich tätig ist. Vordringliches Ziel der Seminare sind die Sensibilisierung und die gemeinsame Auseinandersetzung damit, wie in einer Behörde wie der ZPD NI eine respektvolle, grenzachtende Kultur und Atmosphäre gelebt werden kann. Eine zentrale Rolle spielen die Themen Werte, wie Haltung und Positionierung, Verhalten und Normalität prägen und welchen Einfluss Vorgesetzte diesbezüglich haben. Im Seminar findet zunächst die rechtliche Aufklärung, was sexuelle Belästigung ist, statt. Weiter geht es um den Umgang mit sogenannten Grauzonen der Grenzverletzung. Hier werden in dem Seminar Perspektivwechsel vorgenommen. Ebenso werden wertegebundene Haltungen diskutiert. Die Fortbildung sensibilisiert für Alltagssexismus in der
Gesellschaft und leitet zur Selbstreflektion an, inwieweit Sexismus im eigenen Arbeitsbereich eine Rolle spielt. Es soll den Teilnehmenden bewusst werden, wie die besonderen Arbeitsbedingungen beispielsweise im Bereich der Bereitschaftspolizei - als Teil der ZPD NI - Grenzverletzungen begünstigen können, so z.B. Einsätze über viele Stunden und Tage auf engem Raum, emotional belastende Einsätze.

Ein wesentlicher Teil des Seminars geht der Frage nach, wie Führungskräfte in diesen Situationen verantwortungsvoll und kompetent als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen können, welche Pflichten sich für sie als Führungskräfte aus dem AGG ergeben und welche Stellen Ihnen bei Unsicherheiten im Handeln unterstützend zur Seite stehen können. Auch hier werden die Vorgaben des AGG, die Dienstvereinbarung sowie um die bei der ZPD NI verfügbaren Beschwerdemöglichkeiten und Beratungsangebote für Führungskräfte, Betroffene und alle anderen Mitarbeitenden genannt. Es werden außerdem auch externe Beratungsstellen für kostenlose anonyme Beratungen aufgezeigt.

Für die Zukunft ist geplant, bedarfsorientiert die Fortbildungsveranstaltung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ kontinuierlich weiterzuführen um dem Thema angemessenen Raum zu geben. Darüber hinaus wird durch die Fertigung einer neuen Dienstvereinbarung „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ Klarheit geschafften, um Grenzverletzungen angemessen zu begegnen.

Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit

Die Konzeption der Fortbildungen wird bei der ZPD positiv beurteilt. „In den Seminaren komme es immer wieder vor, dass Teilnehmende über eigene Erfahrungen berichteten.“ Ein Teilnehmer beschreibt, dass die Nennung verschiedener Beispiele sexueller Belästigung für viele die Anschlussfähigkeit hergestellt habe. Er beschreibt die Wirkung der Schulung als besonders nachhaltig. Sie habe dazu geführt, dass er „persönlicher in die Verantwortung genommen wurde“ und jetzt die Augen und Ohren „offen“ habe. Durch die Fortbildung fühlt er sich handlungssicher.

Einbettung der Maßnahme

Neben der Regionalen Beratungsstelle gibt es weitere Ansprechpersonen, wie die Gleichstellungsbeauftragten, den Personalrat oder dem kirchlichen Dienst für Polizei und Zoll. Die offizielle AGG-Beschwerdestelle ist beim Sozialwissenschaftlichen Dienst der Zentralen Polizeidirektion angegliedert.

Tipps für die Übertragung

Es wird als sehr hilfreich beschrieben, dass die Fortbildungen von einer erfahrenen Führungskraft bzw. der Geleichstellungsbeauftragten der ZPD NI und einer externen Fachkraft aus dem Gewaltschutzbereich gemeinsam geleitet werden. So könne die Akzeptanz für die Maßnahme erhöht werden, die Führungskräfte fühlen sich verstanden. Zugleich ermögliche es der externe Blick, neue Perspektiven einzunehmen und Fachwissen zu nutzen. Ein weiterer Faktor für das Gelingen ist, das Thema zu entemotionalisieren. In dem Seminar ist zum Ausdruck gebracht worden, dass es gelungen sei sachlich und vertrauensvoll über das Thema zu sprechen. Scham, Emotionen und Unsicherheit stehen einer Auseinandersetzung in einer heterogenen Gruppe oft im Wege.

Die Polizeipräsidentin appelliert, respektvollen Umgang fest im Wertekodex der Unternehmenskultur zu verankern. Sie empfiehlt, für solche Prozesse auf der obersten Führungsebene Einigkeit über Werte und die Grundhaltungen des Umgangs miteinander herzustellen und diese auch konsequent zu kommunizieren und zu vertreten. Die Verpflichtung zu den Fortbildungen könne man dann mit einer geteilten Grundhaltung erklären. Es zeige: „faires Verhalten gehört einfach zu unserer Kultur und das wollen wir auch leben“. Wichtig sei auch, genau die eigene Organisation zu analysieren und zu prüfen, wo es Hinweise auf Missstände gibt. Sie weist auch auf den engen Zusammenhang zwischen Umgangsformen, dem Umgangston und Verhalten hin und plädiert für einen „vernünftigen wertschätzenden Umgang“ miteinander.

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