GEWOFAG – München Ombudsstelle
Eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei steht den Mieter*innen und den Mitarbeiter*innen der GEWOFAG als Anlaufstelle bei dem Verdacht von Verstößen gegen Compliance-Richtlinien und beim Verdacht von Diskriminierungen zur Verfügung.
- Art des Wohnungsmarktakteurs:
- Kommunales / landeseigenes Wohnungsunternehmen
- Diskriminierungsmerkmale:
- Behinderung, Ethnische Herkunft / Rassismus, Familiengröße, Fluchthintergrund, Geschlecht, Religion / Weltanschauung, Sexuelle Identität, Sozioökonomischer Status, Wohnungslosigkeit
- Durchführung:
- München, Durchführung seit 2011
- Weitere Maßnahmen gegen Diskriminierung im Wohnungswesen:
-
Bestellung einer Demokratiebeauftragten
Kontakt
Justice in time: Rechtsanwältin Florentine Bucksch LL.M., Externe Ombudsstelle E-Mail: ombudsstelle-gewofag@justice-in-time.de GEWOFAG - München: Dr. Kirsten Wiese, Leiterin Ressort Kommunikation bei der GEWOFAG E-Mail: kirsten.wiese@gewofag.de
Angaben zum Wohnungsmarktakteur
Die GEWOFAG ist die größte städtische Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München und mit rund 39.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten Münchens größte Vermieterin. Der GEWOFAG-Konzern ist eine hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt München und beschäftigt rund 600 Mitarbeiter*innen.
Ausgangslage und Motivation
Im Jahr 2011 wurde die Ombudsstelle auf Initiative der Geschäftsleitung eingerichtet. Die Einrichtung war damals eine der ersten solcher Stellen im Bereich der Wohnungsunternehmen. Die Einführung ist nicht auf bestimmte Vorfälle zurückzuführen, sondern auf das Engagement der Unternehmensspitze. Für die GEWOFAG gehört die Ombudsstelle zu einem Unternehmen, das sich für Transparenz und Integrität einsetzt. In diesem Zusammenhang sind auch die Aktivitäten der Demokratiebeauftragten des Unternehmens zu sehen, deren übergeordnete Aufgabe in der Förderung von Demokratie und Toleranz im Umfeld der GEWOFAG besteht. Das Leitbild der GEWOFAG formuliert klar den Auftrag, sich für ein buntes und vielfältiges München starkzumachen und der Partizipation der Mieter*innen einen großen Wert beizumessen. Seit 2016 arbeitet die GEWOFAG mit der Rechtsanwaltskanzlei Justice in Time, vertreten durch Rechtsanwältin Florentine Bucksch, zusammen.
Maßnahmenbeschreibung
Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige Hinweisgeber- und Schlichtungsstelle. Im Fall der GEWOFAG können sich Mieter*innen, Mitarbeiter*innen, Bürger*innen oder Auftragnehmer*innen an die Ombudsstelle wenden, um Hinweise auf mögliche Verdachtsmomente zu melden. Auch der Verdacht auf Diskriminierung, so beispielsweise bei der Wohnungsvergabe, während des Mietprozesses oder durch andere Mieter*innen, gehört zu möglichen Gründen, wegen deren sich Beschwerdeführer*innen an die Ombudsstelle wenden können.
Beschwerdeführer*innen können sich telefonisch, per E-Mail oder auch per Brief an die Ombudsstelle wenden. Nach der ersten Kontaktaufnahme zu den Beschwerdeführer*innen wird der Sachverhalt von der Ombudsstelle ermittelt, sofern es sich um eine Meldung handelt, für die die Ombudsstelle zuständig ist. Bei sonstigen Beschwerden, beispielsweise wegen Reparaturbedarfen, wird die Beschwerde an die zuständigen Mitarbeiter*innen im Unternehmen weitergeleitet. Sofern es sich um einen Ombudsfall handelt, wird umgehend mit der Sachverhaltsklärung begonnen. Neben der Anhörung der Beschwerdeführer*innen und der beschuldigten Personen werden die Mitarbeiter*innen des Bereichs soziale Dienstleistungen, in den Vorgang und die Schlichtung einbezogen. Sollte eine Beilegung des Konflikts auf diesem Weg nicht erreichbar sein, werden andere Lösungsmöglichkeiten geprüft. Im äußersten Fall ist auch der Umzug von Mietparteien denkbar. Teilweise ist eine Klärung bereits im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme möglich, beispielsweise bei allgemeinen Beschwerden im Rahmen der Wohnungsvergabe.
In anderen Fällen kann der Prozess komplexer sein und die Klärung des Sachverhalts erfordert mehr Zeit. Die Beschwerdeführer*innen werden regelmäßig über den aktuellen Stand unterrichtet. „Es ist wichtig, dass Beschwerdeführer*innen, die sich an mich gewendet haben, immer auf dem Laufenden bleiben und stets wissen, dass wir uns zuverlässig um ihr Anliegen kümmern“, unterstreicht Florentine Bucksch. Ziel ist stets, Verständnis zu schaffen, Konflikte beizulegen und eine Einigung zwischen allen Beteiligten zu erzielen. Neben Schlichtungsversuchen empfiehlt die Ombudsstelle im Falle eines begründeten Verdachts der Geschäftsführung das Ergreifen konkret benannter Maßnahmen, beispielsweise Prozessänderungen beziehungsweise -optimierungen, unter Umständen auch die Einleitung rechtlicher Schritte.
Stimmen aus der Praxis und Wirksamkeit
Rechtsanwältin Florentine Bucksch erläutert, dass Beschuldigungen wegen Diskriminierung selten seien und bei der überwiegenden Anzahl der Fälle von Mieter*innen der Vorwurf rassistischer Beleidigungen durch eine andere Mietpartei erhoben würden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Beleidigungen oder auch Schmierereien an Hauswänden handeln.
Die Wirkung einer solchen Ombudsstelle sei nicht einfach zu messen, so Dr. Kirsten Wiese, Leiterin des Ressorts Kommunikation bei der GEWOFAG. Es gibt selten Rückmeldungen zur Ombudsstelle an das Unternehmen, weder positiv noch negativ. Sie betont aber: „Jeder gelöste Fall trägt einen Teil dazu bei, dass die Mieterinnen und Mieter sich bei der GEWOFAG wohlfühlen und dass wir unseren Grundsatz des offenen und gleichberechtigten Miteinanders in die Praxis umsetzen. Wir arbeiten dabei sehr gut mit der Fachstelle für Demokratie der Landeshauptstadt München zusammen.“
Einmal im Jahr erhält der Aufsichtsrat zur Information einen Bericht über die dargestellten Aktivitäten der GEWOFAG. Dieser umfasst nicht nur eine Übersicht der Fälle, sondern dokumentiert auch deren aktuellen Stand und die erarbeiteten Lösungswege.
Einbettung der Maßnahme
Für die GEWOFAG sind die Ombudsstelle ebenso wie das Engagement der Demokratiebeauftragten wichtige Bausteine für ein gutes Miteinander. Gerne beteiligt sich die GEWOFAG auch an Aktionen, die sich für Demokratie und Fairness einsetzen. So engagierte sich das Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Langen Nacht der Demokratie 2021 und drehte mit Mieter*innen einen Film, in denen sie zum Ausdruck bringen konnten, was Demokratie für sie bedeutet. Insgesamt wird im Unternehmen viel Wert darauf gelegt, dass in den Quartieren ein positives Miteinander herrscht. Die Hausordnung der GEWOFAG formuliere deshalb nicht nur Gebote und Verbote, sondern beschreibt auch positiv, wie gutes Zusammenleben gelingen könne, so Dr. Kirsten Wiese.
Tipps für die Übertragung
Aus Sicht der GEWOFAG ist ein zentrales Merkmal der Ombudsstelle die Unabhängigkeit, die gewährleistet werden muss. Frau Bucksch betont, dass es viele Gründe gebe, die für die Beauftragung einer Anwaltskanzlei sprechen: Zum einen ist für die Bearbeitung der Ombudsfälle juristisches Handwerkszeug erforderlich, zum anderen ist die berufliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit sinnvoll. Darüber hinaus, so Frau Bucksch und Frau Dr. Wiese, braucht es sinnvolle Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der Ombudsstelle, damit im Falle von berechtigten Beschwerden der Zugang zu Unterlagen oder eine Befragung der betroffenen Personen möglich ist. In jedem Fall ist die klare Unterstützung der Unternehmensleitung unverzichtbar.
