Entgelt- und Gleichbehandlungs-Check: Antidiskriminierungsstelle zertifiziert Arbeitgeber 13.03.2018
Vor dem Equal Pay Day am 18. März hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehrere Unternehmen für ihr Engagement für Lohngerechtigkeit und Gleichbehandlung der Geschlechter gewürdigt.
"Die Unternehmen setzen ein klares Signal: Sie wollen Vorbilder für mehr Geschlechtergerechtigkeit sein"
, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, in Berlin. "Das ist ein Gewinn für alle Beschäftigten: Denn alle profitieren von einer offenen und fairen Unternehmenskultur."
Lüders zeichnete fünf Arbeitgeber dafür aus, sich einem Entgelt-Check mit dem anerkannten Lohnmessverfahren „eg-check.de“ unterzogen zu haben. Zertifiziert wurden das Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg Vorpommern e.V., die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die mwh HIRSCH Steuerberatungsgesellschaft mbH und die HST Hanse Treuhand Steuerberatungs GmbH sowie die Stadtwerke Neustrelitz GmbH.
Vier weitere Unternehmen unterzogen sich außerdem dem „Gleichbehandlungs-Check“ (gb-check). Mit dem Prüfinstrument können Arbeitgeber und Interessenvertretungen potenzielle Diskriminierungen im Betrieb identifizieren, Ungleichbehandlungen vorbeugen und Maßnahmen entwickeln, um die Chancengleichheit voranzubringen. Es können sechs Bereiche geprüft werden: die Stellenausschreibung, der Bereich der Einstellung und des Aufstiegs, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die betriebliche Weiterbildung, die Beurteilung und die Arbeitszeit. Den „gb-check“ nutzten die ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG, die B. Braun Melsungen AG, der Bayerische Rundfunk und die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Zuletzt lag die Lohnlücke bei rund 21 Prozent: Damit liegt Deutschland auf dem drittletzten Platz in Europa. Ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts ist eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und verstößt auch gegen Europarecht (Art. 157 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).
"Ungleichbehandlung und Diskriminierung gibt es aber nicht nur bei der Bezahlung"
, betonte Lüders. "Täglich wenden sich an unsere Beratungsstelle insbesondere Frauen, weil sie im Arbeitsleben benachteiligt werden: Etwa weil sie eine Stelle nicht bekommen, weil sie im ‚gebärfähigen‘ Alter sind. Oder sie stoßen an die ‚gläserne Decke‘, weil ein männlicher Kollege bevorzugt befördert wird. Es gibt zahlreiche Beispiele – deswegen ist es so wichtig, an vielen Stellen im Betrieb anzusetzen, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen."
Insgesamt 20 Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen wurden seit dem Start des Projekts „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert.
Durch den Entgeltvergleich sollen mögliche Diskriminierung und ihr finanzielles Ausmaß offengelegt werden. Außerdem wird überprüft, ob einzelne Vergütungselemente gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Die Befunde werden aufgrund der Sensibilität von Entgeltinformationen nicht veröffentlicht; sie werden jedoch von den Unternehmen in engem Austausch mit ihren jeweiligen Personalvertretungen ausgewertet. Am gb-check haben sich seit dem Start des Projekts 2016 insgesamt 15 Unternehmen beteiligt. Auch 2018 fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wieder Unternehmen und Verwaltungen bei der Prüfung mit eg-check.de oder gb-check. Interessierte können sich bis zum 18. Mai bewerben.
Das sagen die teilnehmenden Unternehmen zum Prüfverfahren mit dem gb-check:
"Durch die Analyse haben wir erkannt, dass wir im Bereich der Gleichbehandlung von Geschlechtern bereits gut aufgestellt sind. So ist es uns ein besonderes Anliegen, das Bewusstsein noch stärker zu schärfen und auf allen Ebenen und in allen Bereichen für mehr Chancengleichheit zu sensibilisieren"
. Sarah Wingen, Leiterin HR Development bei ALDI SÜD.
"B. Braun-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, im Rahmen der Kindererziehung oder der Pflege von schwerkranken Angehörigen in Familienteilzeit zu arbeiten. Dieses betriebliche Modell, das wir bereits seit 2007 anbieten, ist ein voller Erfolg."
Jürgen Sauerwald, Personalleitung der B. Braun Melsungen AG.
"Als Gleichstellungsbeauftragte des
BR war es mir wichtig, einen externen Blick auf die bereits vorhandenen Angebote und Maßnahmen werfen zu lassen. Was läuft bereits gut und wo können wir uns noch verbessern? Uns hat der Prozess sehr viel gebracht. Es waren intensive und sehr erfolgreiche Workshoptage mit vielen neuen Impulsen für die Zukunft."
Sandra David, Gleichstellungsbeauftragte beim Bayerischen Rundfunk (BR).
"Die Gleichstellung hat einen hohen Stellenwert in unserem Haus. Allerdings lassen sich versteckte Diskriminierungen von Frauen nicht ganz ausschließen; um diese aufzudecken, haben wir die Analysemethoden des
gb-checks eingesetzt. Die hier gewonnenen Erkenntnisse werden uns helfen, versteckte Diskriminierungen weiter zu minimieren. Sie werden uns insbesondere bei der Weiterentwicklung unseres Auswahl- und Beurteilungssystems hilfreich sein."
Brigitte Gross, Direktorin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Ähnlich positiv äußerten sich die Teilnehmenden am Entgeltgleichheits-Check eg-check.de:
"Der
eg-check war für uns ein geeignetes Instrument, um die Entgeltgerechtigkeit zu prüfen. Mit dem Ergebnis und den erarbeiteten Handlungshinweisen sind wir zufrieden. Als nächstes werden wir uns den
gb-check vornehmen!"
Knuth Lausen, Bereichsleiter Personal bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
"Das größte Kapital des Albert-Schweitzer-Familienwerk
MV
e.V. sind seine Mitarbeiter, daher pflegen wir einen sehr wertschätzenden Umgang mit ihnen. Wir sind stetig bestrebt, unsere Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und natürlich das Lohnniveau (nach der Refinanzierung durch die öffentlichen Kassen) anzupassen. Die Teilnahme am Projekt Entgeltgleichheit konnten wir als Instrument nutzen, um den Ist-Stand zu ermitteln, Defizite aufzudecken und gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die ermittelten Ergebnisse des Projekts sind für uns hilfreich als Argumentationsgrundlage für zukünftige Entgeltverhandlungen."
Anika Hauschild, Assistenz der Geschäftsführung beim Albert-Schweitzer-Familienwerk MV e.V.
"‘Im Einfachen liegt das Geniale‘. Das soll auch für die Entwicklung innerhalb dieses Projektes gelten. Gerechtigkeit ist relativ. Jeder Mensch empfindet seine eigene Gerechtigkeit. Als Führungskraft ist es meine Aufgabe, diese eigene Wahrnehmung zu erkennen und die Zufriedenheit des Mitarbeiters und des Unternehmens dabei im Blick haben."
Daniel Hirsch, Geschäftsführer von der mwh HIRSCH Steuerberatungsgesellschaft mbH und der HST Hanse Treuhand Steuerberatungs GmbH.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilnahme am Projekt „Gleicher Lohn“.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.