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Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz streichen 10.06.2020

Zur Debatte um den Begriff "Rasse" im Grundgesetz erklärt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "Der Begriff "Rasse" sollte weder im Grundgesetz noch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz länger verwendet werden."

Diese Position vertreten wir schon seit vielen Jahren. Die UN-Anti-Rassismuskonvention formuliert bereits in der Präambel, dass "jede Lehre von einer auf Rassenunterschiede gegründeten Überlegenheit wissenschaftlich falsch, moralisch verwerflich sowie sozial ungerecht und gefährlich ist." Dementsprechend heißt es auch im 6. Erwägungsgrund der RL 2000/43/EG: "Die Europäische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Wir hielten es deshalb für angemessen, den Begriff zum Beispiel durch "rassistische Diskriminierung" oder "rassistische Zuschreibung" zu ersetzen. Auch auf Länderebene ist der Begriff bereits in den vergangenen Jahren teilweise durch andere Begriffe (beispielsweise "rassistisch") ersetzt worden."

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.