Ferda Ataman ist Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung 12.07.2022
Der Bundespräsident hat heute Ferda Ataman zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ernannt.
Ataman (42) wird zugleich Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und folgt in dieser Funktion auf Bernhard Franke, der die Stelle in den vergangenen Jahren kommissarisch geleitet hatte.
„Als Antidiskriminierungsbeauftragte werde ich mich für alle Menschen einsetzen, die Benachteiligungen erleben – sei es wegen ihres Alters, wegen einer Behinderung, der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung"
, sagte Ataman. Sie kündigte an, in den kommenden Wochen zahlreiche Gespräche mit den verschiedensten Gruppen führen zu wollen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ataman wolle sich für eine rasche Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen im rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen stark machen und hier die Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einbringen. Neben dieser Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sei überdies der Ausbau flächendeckender, auch zivilgesellschaftlicher Beratung gegen Diskriminierung wichtig.
Ferda Ataman ist studierte Politologin und war mehrere Jahre im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen und als Referatsleiterin in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes tätig. Darüber hinaus arbeitete sie als Buchautorin, Journalistin und Kolumnistin, unter anderem für den Spiegel, den Tagesspiegel und den Rundfunk Berlin-Brandenburg und baute den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Informationsplattform für Journalist*innen. Zuletzt gründete sie ein Beratungsunternehmen für Diversität. Parallel engagierte sich Ataman ehrenamtlich in Vereinen für mehr Vielfalt in Medien und eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und war Mitglied im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Der Wahl Atamans war im Mai 2022 eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorangegangen. Demnach wird die Leitung der Antidiskriminierungsstelle für eine Amtszeit von fünf Jahren (mit einmaliger Möglichkeit der Wiederwahl) vom Bundestag gewählt und erhält den Status einer Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Die Regierungsfraktionen haben damit eine entsprechende Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingerichtet. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Forschung zum Thema Diskriminierung und bietet eine rechtliche Erstberatung für Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind.